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Schwerbehindertenausweis

Krebspatienten können einen Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt beantragen.

Ansicht Schwerbehindertenausweis

Grad der Behinderung

Wie stark die Beeinträchtigung durch eine Behinderung ist, wird im „Grad der Behin- derung“ (GdB) angegeben. Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Die Einstufung durch das Versorgungsamt richtet sich nach den medizinischen Berichten der behandelnden Ärzte. Ab einem GdB von 50 gelten Betroffene als schwerbehindert und haben die Möglichkeit einen Schwerbehinderten- ausweis zu beantragen. Sowohl durch die Feststellung des GdB als auch durch einen Schwerbehindertenausweis ergeben sich für Betroffene verschiedene Vorteile:

  • Zusätzliche Urlaubstage
  • Erhöhter Kündigungsschutz
  • Steuerermäßigungen
  • Preisnachlässe im öffentlichen Personenverkehr
  • Befreiung von Funk- und Fernsehgebühren der GEZ

Schwerbehindertenausweis beantragen

Antragsformulare für einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie beim Sozialdienst des Krankenhauses und bei den Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen, die Ihnen auch die Anschrift des für Sie zuständigen Versorgungsamtes mitteilen können. Im Antrag müssen Sie Ihre Erkrankung genau erläutern und die behandelnden Ärzte, Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken angeben. Damit das Versorgungsamt alle notwendigen Informationen bei den Behandelnden einholen kann, werden diese auf dem Antragsformular von ihrer Schweigepflicht entbunden. Ein Schwerbehinder- tenausweis wird in der Regel für höchstens fünf Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf neu beantragt werden.