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Medizinische Versorgung

Darmkrebspatienten in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung haben für sich und die mitversicherten Angehörigen einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf alle medizinischen Leistungen, die notwendig sind. Dies gilt sowohl für die verschiedenen Therapien beim Arzt als auch in der Klinik. Sofern Betrof- fene nicht zuzahlungsbefreit sind, fallen aber sogenannte gesetzliche Zuzahlungsgebühren an.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sicher sein möchten, ob eine Leistung übernommen wird, klären Sie das am besten im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab.

Tipp: Um zu erfahren, was Ihre Behandlungen kosten, können Sie sich vom Arzt eine Patientenquittung ausstellen lassen. Diese Quittung können Sie nach jeder Therapie oder nach jedem Quartal beim Arzt einfordern. Er berechnet Ihnen dafür eine Bear- beitungsgebühr von 1 Euro.