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Krankengeld

Im Anschluss an die Lohnfortzahlung haben Betroffene einen Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Dies trifft zu, wenn sie nach sechs Wochen weiterhin arbeitsunfähig sind oder stationär in einer Klinik oder in einer Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.

Sobald der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt, erhalten Betroffene von ihrer Krankenkasse automatisch einen Antrag auf Krankengeldzahlungen. Bei der Zahlung von Krankengeld ist es – wie bei der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – erforderlich, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Krankengeld wird nach Ablauf der Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit für maximal 78 Wochen gezahlt. Es liegt bei circa 70 Prozent des vor der Erkrankung erzielten Brutto-Lohns. Es wird nicht gezahlt, wenn Sie:

  • Lohnersatzleistungen bekommen (z. B. Arbeitslosengeld).
  • sich in Elternzeit befinden.

Tipp: Wenn absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf für längere Zeit nicht ausüben können, beantragen Sie rechtzeitig (circa vier bis sechs Monate vor Ablauf des Krankengeldes) die Erwerbsminderungsrente bei Ihrer zuständigen Renten- versicherung.