Haushaltshilfe
Wenn Kinder nicht durch einen Partner oder eine andere im Haushalt lebende Personen versorgt werden können, ist es möglich, bei der Krankenkasse einen Antrag auf die Genehmigung einer Haushaltshilfe zu stellen.
Eine Haushaltshilfe kann nicht nur für die Zeit des Klinikaufenthalts beantragt werden, sondern für die gesamte Phase der Krebsbehandlung – von der Chemotherapie bis zur Rehabilitation. Eine Haushaltshilfe kann dann folgende Aufgaben übernehmen:
- Einkäufe
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Pflege der Bekleidung und der Wohnräume
- Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern
Eine Haushaltshilfe wird genehmigt, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Kein Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht, wenn eine weitere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann (ohne Beeinträchtigung der eigenen Berufs- tätigkeit) und ihr dies auch zumutbar ist. Ob die Krankenkasse eine Haushaltshilfe genehmigt, wird immer im Einzelfall betrachtet.