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Finanzielle Notlage

Geraten Betroffene aufgrund ihrer Krebserkrankung in finanzielle Schwierigkeiten, die nicht durch andere Kostenträger aufgefangen werden können, so haben sie Anspruch auf Leistungen, die im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes fest- gelegt sind. Dazu gehören Hilfen zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen und so genannte Härtefonds.

Sozialhilfe – Hilfen zum Lebensunterhalt

Diese finanzielle Unterstützung umfasst die tatsächlichen Lebenshaltungskosten (z. B. Miet- und Heizkosten) und wird nach Regelsätzen festgelegt. Je nach familiärer Situation kann zusätzlich auch ein Mehrbedarf gewährt werden, wenn zum Beispiel durch die Erkrankung eine besondere Ernährung notwendig ist. Zusätzlich gibt es innerhalb der Sozialhilfe auch einmalige Beihilfen, um Kleidung, Hausrat und Möbel zu kaufen.

Sparschwein und Stetoskop

Hilfen in besonderen Lebenslagen

Diese Zuwendungen vom Sozialamt werden in besonderen Lebenssituationen gewährt wie zum Beispiel bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Hierzu zählen die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, die Eingliederungshilfe für Behinderte usw.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das für Sie zu- ständige Sozialamt.

Härtefonds

Krebspatienten und deren Angehörige, die durch die Erkrankung in finanzielle Not geraten, können kurzfristig eine einmalige Zuwendung aus dem Härtefonds der Deutschen Krebshilfe oder von anderen Stiftungen erhalten. Dieser Antrag kann allerdings nur gestellt werden, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Darüber hinaus ist die Zuwendung an Familieneinkommensgrenzen gebunden. Die Zuwen- dungen sind in der Regel einmalig.