Fahrtkosten
Bei mehrmaligen ambulanten Behandlungsterminen – wie bei einer Strahlen- oder Chemotherapie – übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten abzüglich einer Zuzahlung von maximal zehn Prozent des Fahrtpreises (mindestens 5 Euro, maxi- mal 10 Euro pro Fahrt). Die Fahrten zur Behandlung müssen allerdings durch den behandelnden Arzt verordnet werden.