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Fahrtkosten

Bei mehrmaligen ambulanten Behandlungsterminen – wie bei einer Strahlen- oder Chemotherapie – übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten abzüglich einer Zuzahlung von maximal zehn Prozent des Fahrtpreises (mindestens 5 Euro, maxi- mal 10 Euro pro Fahrt). Die Fahrten zur Behandlung müssen allerdings durch den behandelnden Arzt verordnet werden.

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