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Erwerbsminderungsrente

Sind Betroffene wegen ihrer Erkrankung nur eingeschränkt leistungsfähig und können nur teilweise oder gar nicht mehr erwerbstätig sein, besteht die Möglich- keit, eine Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung zu beantragen.

Betroffene erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie auf dem Arbeits- markt – unabhängig von ihrer Ausbildung – nur noch weniger als drei Stunden tätig sein können. Personen, die drei bis sechs Stunden arbeiten können, erhalten lediglich eine Teil-Rente. Wenn die Aussicht auf eine Wiedereingliederung in den Arbeits- markt besteht, wird die Erwerbsminderungsrente auf einen Zeitraum von drei Jahren befristet. Diese Frist kann aber auch verlängert werden. Ist nach insgesamt neun Jahren keine Besserung eingetreten, wird in der Regel eine unbefristete Rente bewilligt. Wenn Betroffene die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen, können sie einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt beim zuständigen Sozialamt stellen.

Antragsformulare und nähere Informationen zur Erwerbsminderungsrente erhalten Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Dies sind meist die Landes- versicherungsanstalten (LVA), die Bundesversicherungsanstalten für Angestellte (BfA) oder die Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise.