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Einkommen

Krebspatienten werden durch ihre Erkrankung in der Regel vorübergehend arbeitsunfähig. Dies müssen sie dann unverzüglich ihrem Arbeitgeber melden. Zusätzlich müssen Betroffene eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeits- unfähigkeit vorlegen, sofern diese länger als drei Tage andauert. Sind diese Voraussetzungen gegeben, hat der Arbeitnehmer das Recht auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.

Einkommen

Lohnfortzahlung

Eine Lohnfortzahlung erfolgt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeit- geber kann diese aber verweigern, wenn der Arbeitnehmer keinen entsprechenden Nachweis erbracht hat. Besteht eine Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, haben Versicherte in gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf Krankengeld.

Wird der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig und erkrankt dann nochmals aufgrund der gleichen Krankheit, so besteht ein erneuter Anspruch auf eine maximal sechswöchige Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist, dass zwischen den beiden Phasen der Arbeits- unfähigkeit mindestens sechs Monate verstrichen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht bei einer erneuten Erkrankung kein Anspruch auf eine Fortzahlung des Arbeitslohns.